§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Für die Geschäftsbeziehungen von Carlantis Global Consulting (nachfolgend "Personalberatung") und dem Kunden (nachfolgend "Kunde") gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Personalberatung stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Die vorliegenden AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen der Personalberatung und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf.
(2) Als Kunde im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Unternehmen, welche Leistungen der Personalberatung in Anspruch nehmen, ohne diesen ausdrücklich zu widersprechen, bzw. diese zurückweisen.
(3) Die Personalberatung wird als Erfüllungsgehilfe im Sinne des BGB für den Kunden tätig. Sie ist aber nicht berechtigt, für den Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
§ 2 Leistungen der Personalberatung
(1) Die Personalberatung sucht, auf Basis des jeweiligen Arbeitsplatz- bzw. Stellenprofils, geeignete und wechselwillige Kandidaten (im Folgenden jeweils auf männliche und weibliche gleichermaßen bezogen) mit dem Ziel der Festeinstellung durch den Kunden.
(2) Im Rahmen dieser Suche werden insbesondere folgende Leistungen durch die Personalberatung erbracht:
• Ansprache von potentiellen Kandidaten aus bestehenden Kontakten bzw. Identifikation und Direktansprache von Kandidaten
• Ausführliches telefonisches oder persönliches Bewerberinterview
• auf Wunsch des Kunden Zwischenberichte an die zuständigen Führungskräfte und bzw. oder die bzw. den Personalverantwortliche(n)
• Präsentation geeigneter Kandidaten mit Hilfe aussagefähiger Profile
• Terminplanung für die Bewerbungsgespräche
• Auf Wunsch des Kunden Mitwirkung bei den Bewerbungsgesprächen
• Betreuung der Bewerber bis zum Abschluss des Arbeitsvertrages.
§ 3 Leistungen bzw. Obliegenheiten des Kunden
(1) Der Kunde stellt der Personalberatung alle wichtigen Anforderungsmerkmale, Informationen und Unterlagen, die den zu besetzenden Arbeitsplatz betreffen, zur Verfügung.
(2) Wird die Position durch den Kunden selbst besetzt oder ist diese nicht mehr vakant, hat der Kunde die Personalberatung unverzüglich hierüber zu informieren. Der Kunde hat die Personalberatung ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, falls und sobald mit dem von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten ein Vertrag geschlossen worden ist.
(3) Die abschließende Prüfung der Eignung des Kandidaten insbesondere die Prüfung von Referenzen, Zeugnissen und anderen Qualifikationen obliegt dem Kunden.
(4) Sämtliche Aufwendungen, die Kandidaten in Zusammenhang mit Bewerbungsgesprächen mit dem Kunden entstehen, trägt der Kunde.
§ 4 Honorar
(1) Wurde zwischen dem Kunden und der Personalberatung keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen und schließt der Kunde mit einem von der Personalberatung vorgeschlagenen Kandidaten einen Vertrag zur Festeinstellung, erhält die Personalberatung vom Kunden ein nicht erstattungsfähiges Honorar in Höhe von 25%, berechnet vom garantierten Bruttojahreszieleinkommen des vermittelten Kandidaten (m/w). Ein Firmenwagen wird mit einem Betrag in Höhe von EUR 5.000,00 kapitalisiert.
(2) Das Honorar wird mit Abschluss des Anstellungsvertrages fällig.
(3) Die Kosten der Personalberatung für Identifikation und Ansprache von Kandidaten (m/w), die Durchführung der Bewerberinterviews sowie die Präsentation der Kandidatenprofile und alle weiteren Kosten sind Bestandteil des Honorars.
(4) Wird innerhalb von 24 Monaten nach dem erstmaligen Erhalt des Lebenslaufs des Kandidaten durch die Personalberatung zwischen dem Kunden und diesem Kandidaten ein Vertrag zur Festanstellung abgeschlossen, entsteht der Honoraranspruch der
Personalberatung gegenüber dem Kunden. Der Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn die Personalberatung dem Kunden den Lebenslauf des Kandidaten unverlangt zur Verfügung gestellt hat und der Kunde dem nicht unverzüglich widersprochen hat.
(5) Der Honoraranspruch entsteht unabhängig davon, in welcher Position der durch die Personalberatung vorgestellte Kandidat beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird. Insbesondere entsteht der Honoraranspruch der Personalberatung auch dann, wenn der Kandidat in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die, für die die Personalberatung den Kandidaten vorgestellt hat.
(6) Der Honoraranspruch entsteht ebenfalls, wenn der Kandidat innerhalb von 24 Monaten im Konzern des Kunden eingestellt wird. Unerheblich ist dabei, ob der vorgestellte Kandidat für die ursprünglich vorgesehene Position oder eine andere Position eingestellt wird.
§ 5 Gewährleistung
Tritt der durch die Personalberatung vermittelte Kandidat von seinem Arbeitsvertrag zurück oder beendet er das Anstellungsverhältnis innerhalb der vereinbarten Probezeit, hat die Personalberatung ihre Dienstleistungen für einen Zeitraum von weiteren drei Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Ziel der Nachbesetzung der erneut vakanten Position, ohne zusätzliches Honorar zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Datenschutz
Die Personalberatung verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen. Ebenso ist der Kunde zur Verschwiegenheit über alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werdenden Informationen über die Personalberatung verpflichtet.
§ 7 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnungsstellung erfolgt in Euro.
(2) Der Rechnungsausgleich ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzüge vorzunehmen.
(3) Die in den Rechnungen aufgeführten Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 8 Haftung
(1) Die Personalberatung übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der von Bewerbern gemachten Angaben.
(2) Die Haftung der Personalberatung ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf das Honorar für die jeweilige Vermittlung.
(3) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren innerhalb eines Jahres.
§ 9 Sonstige Bestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Ist eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam, berührt dies den übrigen Inhalt und die Wirksamkeit nicht. Die Schriftform ist auch durch Kommunikation via Telefax und auf elektronischem Wege mittels unverschlüsselter E-Mail gewahrt.
§ 10 Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis mit der Personalberatung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz der Personalberatung.
Viernheim im Mai 2013